Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Muster ab: Zuerst prüfen Behörden, ob das Vorhaben zu den planungsrechtlichen Vorgaben passt (zum Beispiel Bebauungsplan und sonstige örtliche Regelungen). Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Stelle die Bauvorlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Am Ende steht die Entscheidung über die Genehmigung oder die Ablehnung – je nach Ergebnis der Prüfung. Trotz dieses gemeinsamen Grundablaufs unterscheidet sich der Ablauf je Bundesland in der konkreten Ausgestaltung. Die Musterbauordnung (MBO) liefert dafür den übergreifenden Rahmen, doch jedes Bundesland regelt Details in der eigenen Landesbauordnung. Das betrifft unter anderem, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei behandelt werden, wer als bauvorlageberechtigt gilt und wie das Verfahren im Einzelnen organisiert ist. Auch beim Thema Digitales Antragsverfahren kann es Unterschiede geben: Manche Länder bieten bereits vollständig oder teilweise digitale Wege an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Für Bauherr:innen heißt das: Wer sich vorab orientieren will, sollte nicht nur nach dem „allgemeinen“ Verfahren suchen, sondern gezielt die Vorgaben ihres Bundeslands prüfen. So vermeiden Sie Missverständnisse darüber, ob für Ihr Vorhaben ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, welche Unterlagen typischerweise erwartet werden und wie die Kommunikation mit der zuständigen Stelle abläuft. Der Kern bleibt gleich – die Landesregeln machen den Unterschied. Darum lohnt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Würzburg

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Würzburg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren im Blick behalten, dass nicht jedes Bauvorhaben automatisch ein Genehmigungsverfahren auslöst. Es gibt verfahrensfreie beziehungsweise genehmigungsfreie Vorhaben, deren genaue Einordnung jedoch von den konkreten Umständen abhängt. Entscheidend ist, ob das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben vor Ort zusammenpasst und ob es in der jeweiligen Konstellation wirklich ohne Genehmigung umgesetzt werden darf. Klären Sie daher vorab, welche Unterlagen und Nachweise Sie trotzdem bereithalten müssen, auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist. So vermeiden Sie spätere Rückfragen oder Anpassungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Würzburg.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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